
Warum junge Menschen die Musterung als übergriffig empfinden (können).
Auf Empfehlung des Büros unseres Wehrbeauftragten Henning Otte (CDU) haben wir am 22.01.2026 eine Petition zur Verbesserung der Musterungsbedingungen und zum Schutz der körperlichen Selbstbestimmung in den Deutschen Bundestag eingereicht.
Wenn wir junge Erwachsene durch potenziell schamverletzende und demütigende Begutachtungspraktiken beim Erstkontakt zur Bundeswehr abschrecken, dürfen wir uns nicht wundern, wenn das Freiwilligen-Modell kein Erfolg wird.
Die Musterung ist keine normale ärztliche Untersuchung, sie ist eine duldungspflichtige Begutachtungssituation mit starker Machtasymmetrie: Jeder Gemusterte muss sich zeitweise die Unterwäsche herunterziehen und Begutachtungen im Genital- und Analbereich dulden - ohne freie Arztwahl und mit Assistenzkraft - in einem Pflichtsetting, zu dem die Betroffenen unter Bußgeldandrohung einbestellt werden.
Wir halten die gesamte Musterung für kein geegnetes Mittel, um junge Leute für das Freiwilligen-Modell zu begeistern. Sie ist ein Akt der Verwaltung, dessen Ergebnisse für die absolute Mehrheit der Betroffenen, direkt im Archiv landen - ineffizient, aber potenziell demütigend. Schließlich steht dabei die Prüfung der Funktionsfähigkeit des Körpers für militärische Zwecke im Vordergrund, nicht aber das Eigeninteresse der Betroffenen.
Solange die Musterung nicht gänzlich überdacht wird, fordern wir wenigstens die dortigen Bedingungen wie folgt zu verbessern:
Wir fordern
Kein unnötiges Entkleiden: Alle Begutachtungsschritte finden in bequemer Sportkleidung statt; kein Wiegen in Unterwäsche.
In meiner täglichen Arbeit und in den Gesprächen mit der betroffenen Generation merke ich: eine Sache erzeugt Sorgen und Wut - das neue Wehrdienstgesetz. Es sieht zwar vorerst keine Wehrpflicht vor, spricht jedoch von einer Musterungspflicht. Auch wenn knapp 15 Jahre seit der letzten Pflichtmusterung vergangen sind, fordert die Bundeswehr eine fragwürdige und öffentlich scharf kritisierte Praxis weiter ein:
Alle 18-jährigen Männer werden künftig auch gegen ihren Willen gemustert. Bei der ärztlichen Begutachtung sind sie die meiste Zeit nur in Unterwäsche bekleidet. Für die standardmäßige Begutachtung der Genital- und Analregion müssen sie die Unterwäsche herunterziehen: Der Analbereich wird inspiziert (Dienstvorschrift A1-831/0-4000 S. 31 Nr. 2083-2084), der Genitalbereich inspiziert und abgetastet (Dienstvorschrift A1-831/0-4000 S. 30/31 Nr. 2078-2082).
Laut Bundeswehr-Zahlen sind 99,5% der Begutachtungen des Genitalbereichs unauffällig. Zudem wird dieses Vorgehen von keiner medizinischen Leitlinie gedeckt! Dennoch ist der Eingriff in den Intimbereich für alle Pflicht - auch für diejenige, die vorab im Fragebogen ihr Interesse verneinen. In diesen Fällen werden nach aktuellem Recht die Daten lediglich erhoben, um sie direkt zu archivieren.
Auf einen Blick
Genital- und Analuntersuchungen in der zivilen Praxis sehen wir per se nicht als schamverletzend an, das Problem der Musterung entsteht vielmehr durch die besonderen Bedingungen der wehrmedizinischen Begutachtung:
Dieses Vorgehen steht im klaren Widerspruch zu den Standards der ambulanten medizinischen Praxis. Die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns hält etwas fest:
„Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte des Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen. Das Recht des Patienten, empfohlene Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen abzulehnen, ist zu respektieren. […] Der Arzt achtet das Recht seiner Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln“ (Berufsordnung für die Ärzte Bayerns S. 5 § 7).
Junge Männer haben kein besonderes Risiko für Erkrankungen im Genital- oder Analbereich, weshalb die urologische Vorsorge erst mit 45 Jahren, die proktologische Vorsorge mit 50 Jahren beginnt (Techniker Krankenkasse). In der Altersgruppe der 15- bis 70-Jährigen haben die musterungspflichtigen Männer die niedrigsten Erkrankungsraten für Hodenkrebs (RKI S. 97 Abb. 3.23.2.). Eine von außen aufgezwungene Begutachtung ist unverhältnismäßig und medizinisch nicht zu rechtfertigen.
Begründung der Petition
1. Mangelnde medizinische Notwendigkeit
Bei der Musterung sind nur "solche Untersuchungen vorzunehmen, die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft für die Beurteilung der Tauglichkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst notwendig […] sind“ (§ 17 Abs. 4 S. 2 WPflG). Untersuchungen zur Vorsorge sind gesetzlich nicht gedeckt.
Die Dienstvorschriften führen folgende Untersuchungsgründe auf, die jedoch im Rahmen der Wehrtauglichkeitsbestimmung fragwürdig bis konstruiert erscheinen:
Bereits im Jahr 2009 wurde die Intimuntersuchung bei der Musterung im Rahmen einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Monika Lazar kritisch hinterfragt. Der damalige Parlamentarische Staatssekretär Kossendey nutze Rechtfertigungsgründe, die jedoch bereits damals mit den strengen Vorgaben des § 17 Abs. 4 S. 2 WPflG nicht vereinbar erschienen (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/14064 vom 18.09.2009, S. 55, Nr. 48):
Die medizinische Fachwelt lehnt jedoch anlasslose Untersuchungen im Genitalbereich explizt ab:
2. Verletzung der Intimsphäre und des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung
Die Musterung ist von einem starken Machtgefälle geprägt. Es handelt sich um eine Begutachtungssituation mit starkem Stressempfinden der Gemusterten. Die Entscheidung der Musterungsärztinnen und -ärzten hat erhebliche Auswirkung auf die individuelle Lebensplanung. Das Musterungspersonal weist zwar auf den Ablauf der Ganzkörper- und Genitaluntersuchung hin, holt jedoch keine explizite Zustimmung ein - das widerspruchslose "Mitmachen" wird als konkludente Zustimmung verstanden: Die Gemusterten müssten von sich aus widersprechen und einer erneuten Belehrung auf Duldungspflicht widerstehen. In einer staatlich angeordneten Pflichtsituation mit asymmetrischer Machtverteilung fühlen sich viele junge Männer in ihrer Entscheidung nicht frei und geben vorschnell - nicht zuletzt aufgrund ihres jungen Alters und den autoritären Strukturen der Bundeswehr - dem Druck der Musterungssituation nach - auch um negative Auswirkungen zu vermeiden.
Erschwerend kommt hinzu:
3. Mangelnde Verhältnismäßigkeit bei Routinevorgängen - Beispiel Wiegen
Bereits das Wiegen bei der Voruntersuchung durch Assistenzpersonal erfolgt standardmäßig in Unterwäsche (Dienstvorschrift A1-831/0-4000 S. 26 Nr. 2045). Wir fordern:
4. Entwicklung der Dienstvorschrift A1-831/0-4000 von 2019 zu 2024
Die 2024 durchgeführte planmäßige Überarbeitung der Dienstvorschrift suggeriert eine Modernisierung (vorwiegend „nur noch“ Inspektion des Penis und Palpation der Hoden). Die erhebliche Eingriffstiefe in den schutzbedürftigen Intimbereich bleibt jedoch bestehen. Die Dienstvorschrift gilt nun bis 22.01.2029.
5. Zusammenfassung
Für eine zeitgemäße Feststellung der Wehrtauglichkeit sind Eingriffe in den Genital- und Analbereich oder ein unnötiges Entkleiden bei Routinevorgängen weder erforderlich noch gerechtfertigt. Die Regelungen wurden vor Jahrzehnten und unter anderen Gegebenheiten eingeführt. Sie bedürfen dringend einer Reform.
Dieses Vorgehen schreckt potenziell Interessierte am Wehrdienst ab, denen ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung wichtig ist. Da eine Dienstvorschrift von außen juristisch nicht angegriffen werden kann, hat die Bundeswehr regelrecht einen Freifahrtschein im Umgang mit den Betroffenen.
Wie von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages Dzienus, Dr. Gumnior, Lucks, Roth, Rüffer und Wagner im Rahmen einer persönlichen Erklärung zum WDModG vom 05.12.2025 kritisiert, ist die Genitaluntersuchung „medizinisch weitgehend wirkungslos“ und ihre „entwürdigende Wirkung hingegen offenkundig“ (Plenarprotokoll 21/48 vom 05.12.2025, Blatt 5711, S. 105)

Aktuelles
25.03.2026
Bericht bei MDR Aktuell mit dem Titel: "Musterung: Keine freie Arztwahl bei Eierkontrollgriff"
12.03.2026
Interview in der Berliner Morgenpost, im Hamburger Abendblatt, in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) und in der Braunschweiger Zeitung mit dem Titel: "Experten warnen vor "Eierkontrollgriff" beim Wehrdienst - "schamverletzende Praxis"
12.03.2026
Bericht im Stern: Urologie-Professor sieht keine Notwendigkeit zur Durchführung der Genitaluntersuchung zur Feststellung der Wehrtauglichkeit
13.02.2026
Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, unterstützt meine Initiative.
10.02.2026
Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, teilt mir mit, dass eine verpflichtende Musterung zwingend moderne, angemessene und gerechte Musterungskriterien benötigt.
05.02.2026
Daniel Baldy (SPD), MdB, teilt mir mit, dass Fragen der körperlichen Selbstbestimmung und des Schutzes der Intimsphäre dabei besondere Aufmerksamkeit verdienen.
24.01.2026
Ein Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Urologie teilt mir mit, dass er meine Kritik an der Musterungspraxis gut nachvollziehen kann und die Rahmenbedingungen ihrer Durchführung diskutiert werden sollten.
22.01.2026
Das Büro des Wehrbeauftragten Henning Otte (CDU) bringt meine Petition in den Deutschen Bundestag ein.
19.12.2025
Der Wehrbeauftragte Henning Otte (CDU) teilt mir mit, dass auch er "Optimierungsmöglichkeiten" sieht.
16.12.2025
Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, teilt mir mit, dass ein vollständiges Entkleiden oder Genitaluntersuchungen ohne klare medizinische Notwendigkeit nicht zu einem modernen, freiwilligen Wehrdienst passen.
05.12.2025
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages Dzienus, Dr. Gumnior, Lucks, Roth, Rüffer und Wagner kritisieren die Genitaluntersuchung als „medizinisch weitgehend wirkungslos“ und halte ihre „entwürdigende Wirkung" fest.