Der neue Wehrdienst

Musterung = Demütigung ?

Warum junge Menschen die Musterung als übergriffig empfinden (können).

Auf Empfehlung des Büros unseres Wehrbeauftragten Henning Otte (CDU) haben wir am 22.01.2026 eine Petition zur Verbesserung der Musterungsbedingungen und zum Schutz der körperlichen Selbstbestimmung in den Deutschen Bundestag eingereicht.

Wenn wir junge Erwachsene durch potenziell schamverletzende und demütigende Begutachtungspraktiken beim Erstkontakt zur Bundeswehr abschrecken, dürfen wir uns nicht wundern, wenn das Freiwilligen-Modell kein Erfolg wird.

 

Die Musterung ist keine normale ärztliche Untersuchung, sie ist eine duldungspflichtige Begutachtungssituation mit starker Machtasymmetrie: Jeder Gemusterte muss sich zeitweise die Unterwäsche herunterziehen und Begutachtungen im Genital- und Analbereich dulden - ohne freie Arztwahl und mit Assistenzkraft - in einem Pflichtsetting, zu dem die Betroffenen unter Bußgeldandrohung einbestellt werden.

 

Wir halten die gesamte Musterung für kein geegnetes Mittel, um junge Leute für das Freiwilligen-Modell zu begeistern. Sie ist ein Akt der Verwaltung, dessen Ergebnisse für die absolute Mehrheit der Betroffenen, direkt im Archiv landen - ineffizient, aber potenziell demütigend. Schließlich steht dabei die Prüfung der Funktionsfähigkeit des Körpers für militärische Zwecke im Vordergrund, nicht aber das Eigeninteresse der Betroffenen.

 

Solange die Musterung nicht gänzlich überdacht wird, fordern wir wenigstens die dortigen Bedingungen wie folgt zu verbessern:

 

Wir fordern

 

  • Die routinemäßige Begutachtung des Genital- und Analbereichs ist abzuschaffen!
  • Transparente Aufklärung in der Ladung zur Musterung: Jeder kann die Begutachtung vollständig oder teilweise verweigern. Dann ist nach Augenschein und Aktenlage zu entscheiden (Dienstvorschrift A1-831/0-4000 S. 98 Nr. 7010)
  • Stärkung der Mitbestimmung der Betroffenen: Jeder entscheidet im Vorfeld frei, welchen Begutachtungsschritten er zustimmt und welche er ablehnt.
  • Niederschwelliges Beschwerdemanagement: Nach der Musterung erhalten die Betroffenen einen Fragebogen, mit dem der Musterungsprozess evaluiert wird.
  • Kein unnötiges Entkleiden: Alle Begutachtungsschritte finden in bequemer Sportkleidung statt; kein Wiegen in Unterwäsche.

 

In meiner täglichen Arbeit und in den Gesprächen mit der betroffenen Generation merke ich: eine Sache erzeugt Sorgen und Wut - das neue Wehrdienstgesetz. Es sieht zwar vorerst keine Wehrpflicht vor, spricht jedoch von einer Musterungspflicht. Auch wenn knapp 15 Jahre seit der letzten Pflichtmusterung vergangen sind, fordert die Bundeswehr eine fragwürdige und öffentlich scharf kritisierte Praxis weiter ein:

 

Alle 18-jährigen Männer werden künftig auch gegen ihren Willen gemustert. Bei der ärztlichen Begutachtung sind sie die meiste Zeit nur in Unterwäsche bekleidet. Für die standardmäßige Begutachtung der Genital- und Analregion müssen sie die Unterwäsche herunterziehen: Der Analbereich wird inspiziert (Dienstvorschrift A1-831/0-4000 S. 31 Nr. 2083-2084), der Genitalbereich inspiziert und abgetastet (Dienstvorschrift A1-831/0-4000 S. 30/31 Nr. 2078-2082).

 

Laut Bundeswehr-Zahlen sind 99,5% der Begutachtungen des Genitalbereichs unauffällig. Zudem wird dieses Vorgehen von keiner medizinischen Leitlinie gedeckt! Dennoch ist der Eingriff in den Intimbereich für alle Pflicht - auch für diejenige, die vorab im Fragebogen ihr Interesse verneinen. In diesen Fällen werden nach aktuellem Recht die Daten lediglich erhoben, um sie direkt zu archivieren. 

 

Auf einen Blick


Genital- und Analuntersuchungen in der zivilen Praxis sehen wir per se nicht als schamverletzend an, das Problem der Musterung entsteht vielmehr durch die besonderen Bedingungen der wehrmedizinischen Begutachtung:

 

  • Pflichtbegutachtung: Bußgeld bei Nichterscheinen
  • Machtgefälle: Begutachtungssituation mit zwei Untersuchern und zeitweise vollständig entkleidetem Körper 
  • 6-Augen-Prinzip: Keine freie Arztwahl (Geschlecht) und verpflichtende Anwesenheit einer (i.d.R. andersgeschlechtlichen) Assistenzkraft
  • Reihenbegutachtung: Keine Möglichkeit zum Vertrauensaufbau

 

Dieses Vorgehen steht im klaren Widerspruch zu den Standards der ambulanten medizinischen Praxis. Die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns hält etwas fest:


„Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte des Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen. Das Recht des Patienten, empfohlene Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen abzulehnen, ist zu respektieren. […] Der Arzt achtet das Recht seiner Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln“ (Berufsordnung für die Ärzte Bayerns S. 5 § 7).

 

Junge Männer haben kein besonderes Risiko für Erkrankungen im Genital- oder Analbereich, weshalb die urologische Vorsorge erst mit 45 Jahren, die proktologische Vorsorge mit 50 Jahren beginnt (Techniker Krankenkasse). In der Altersgruppe der 15- bis 70-Jährigen haben die musterungspflichtigen Männer die niedrigsten Erkrankungsraten für Hodenkrebs (RKI S. 97 Abb. 3.23.2.). Eine von außen aufgezwungene Begutachtung ist unverhältnismäßig und medizinisch nicht zu rechtfertigen.

 

Begründung der Petition


1. Mangelnde medizinische Notwendigkeit


Bei der Musterung sind nur "solche Untersuchungen vorzunehmen, die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft für die Beurteilung der Tauglichkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst notwendig […] sind“ (§ 17 Abs. 4 S. 2 WPflG). Untersuchungen zur Vorsorge sind gesetzlich nicht gedeckt.


Die Dienstvorschriften führen folgende Untersuchungsgründe auf, die jedoch im Rahmen der Wehrtauglichkeitsbestimmung fragwürdig bis konstruiert erscheinen:

 

 

Bereits im Jahr 2009 wurde die Intimuntersuchung bei der Musterung im Rahmen einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Monika Lazar kritisch hinterfragt. Der damalige Parlamentarische Staatssekretär Kossendey nutze Rechtfertigungsgründe, die jedoch bereits damals mit den strengen Vorgaben des § 17 Abs. 4 S. 2 WPflG nicht vereinbar erschienen (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/14064 vom 18.09.2009, S. 55, Nr. 48):

 

  •  „ein hervorragendes Instrument zur Aufdeckung von ansonsten in diesem Stadium nicht erkannten Hodentumoren“ (S. 56, 2. Abs.)

 

  • „Das Feststellen von Anomalien am Penis, wie z. B. Verlagerung des Harnröhrenausganges, ist insofern von Bedeutung, als hierbei ggf. sekundäre oder bisher nicht bekannte Erkrankungen oder Veränderungen der oberen Harnwege erkannt werden können, die Auswirkungen auf die Wehrdienstfähigkeit besitzen.“ (S. 56, 3. Abs.)

 

  • „Insgesamt bleibt festzustellen, dass die o. a. Untersuchungen neben der Feststellung der Wehrdienstfähigkeit auch dem gesundheitlichen Wohl des Untersuchten dienen.“ (S. 56, 4. Abs.)

 

Die medizinische Fachwelt lehnt jedoch anlasslose Untersuchungen im Genitalbereich explizt ab:

 

  • Widerspruch zu medizinischen Leitlinien: In der urologischen S3-Leitlinie zum Hodenkarzinom heißt es: „Ein allgemeines Screening [...] soll nicht durchgeführt werden“ (S3-Leitlinie S. 26 Nr. 4.5). Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum sieht keine Evidenz (Quelle).

 

  • Extrem seltene Erkrankung: Hodenkrebs ist bei 18-Jährigen eine extrem seltene Erkrankung: Die Inzidenz liegt unter 5/100.000. (Robert Koch Institut, S. 97 Abb. 3.23.2). Vorsorgeprogramme bestehen daher bewusst nicht. Obwohl 35-Jährige etwa eine um den Faktor 6 erhöhte Fallzahl haben, findet beim freiwilligen Check mit 35 Jahren bewusst keine Genitaluntersuchung statt.

 

  • Ausreichende Alternativen: Auffälligkeiten im Genitalbereich werden i.d.R. bereits bei U-/J-Untersuchungen oder selbst erkannt. Eine Anamnese ist ausreichend.

 

  • Schnell-Inderst u.a. (2021) halten fest: „Ein weiteres Problem stellen bei einer gezielten Untersuchung der Hoden [...] oft nicht behandlungsbedürftige Nebenbefunde wie Varikozelen, Hydrozelen, Zysten, usw. dar. Sie können die Betroffenen beunruhigen und eine weitere Abklärung führt zum unnötigen Verbrauch medizinischer Ressourcen. [...] Aus ethischer Sicht kann eine allgemeine Hodenkrebsfrüherkennung [...] angesichts des geringen theoretischen Nutzens [...] nicht empfohlen werden" (S. 237).

 

2. Verletzung der Intimsphäre und des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung


Die Musterung ist von einem starken Machtgefälle geprägt. Es handelt sich um eine Begutachtungssituation mit starkem Stressempfinden der Gemusterten. Die Entscheidung der Musterungsärztinnen und -ärzten hat erhebliche Auswirkung auf die individuelle Lebensplanung. Das Musterungspersonal weist zwar auf den Ablauf der Ganzkörper- und Genitaluntersuchung hin, holt jedoch keine explizite Zustimmung ein - das widerspruchslose "Mitmachen" wird als konkludente Zustimmung verstanden: Die Gemusterten müssten von sich aus widersprechen und einer erneuten Belehrung auf Duldungspflicht widerstehen. In einer staatlich angeordneten Pflichtsituation mit asymmetrischer Machtverteilung fühlen sich viele junge Männer in ihrer Entscheidung nicht frei und geben vorschnell - nicht zuletzt aufgrund ihres jungen Alters und den autoritären Strukturen der Bundeswehr - dem Druck der Musterungssituation nach - auch um negative Auswirkungen zu vermeiden.

 

Erschwerend kommt hinzu:

 

  • keine freie Arztwahl: Im Gegensatz zum ambulanten Bereich besteht keine freie Wahl des medizinischen Personals. Dies verstärkt das Gefühl des Ausgeliefertseins. Eine Geschlechterpräferenz kann im Regelfall nicht berücksichtigt werden.

 

  • 6-Augen-Prinzip: Dieses dient dem Schutz des Personals, verstärkt das Schamgefühl aber erheblich. Aufgrund des geringen Anteils männlicher Assistenzkräfte erfolgt die Entblößung des Genitals häufig vor ein bis zwei weiblichen Personen.

 

  • veraltetes Neutralitätsverständnis: 2008 hielt die damalige Bundesregierung fest: Die „ärztliche Qualifikation vermittelt eine geschlechtliche Neutralität“ (Deutscher Bundestag 16/11134 vom 01.12.2008, S. 6 Nr. 8). Dies verkennt die subjektive Wahrnehmung der Betroffenen. Eine aufgezwungene Entblößung wird nicht dadurch neutral, dass sie vor medizinischem Personal durchgeführt wird.

 

3. Mangelnde Verhältnismäßigkeit bei Routinevorgängen - Beispiel Wiegen


Bereits das Wiegen bei der Voruntersuchung durch Assistenzpersonal erfolgt standardmäßig in Unterwäsche (Dienstvorschrift A1-831/0-4000 S. 26 Nr. 2045). Wir fordern:

 

  • Ausnahme statt Regel: Das Wiegen in Unterwäsche muss der Ausnahmefall sein.
  • Relevanz nur bei Grenzwerten: Es bestehen keine triftigen Gründe gegen das routinemäßige Wiegen in vollständiger Bekleidung.

 

4. Entwicklung der Dienstvorschrift A1-831/0-4000 von 2019 zu 2024


Die 2024 durchgeführte planmäßige Überarbeitung der Dienstvorschrift suggeriert eine Modernisierung (vorwiegend „nur noch“ Inspektion des Penis und Palpation der Hoden). Die erhebliche Eingriffstiefe in den schutzbedürftigen Intimbereich bleibt jedoch bestehen. Die Dienstvorschrift gilt nun bis 22.01.2029.

 

5. Zusammenfassung

 

Für eine zeitgemäße Feststellung der Wehrtauglichkeit sind Eingriffe in den Genital- und Analbereich oder ein unnötiges Entkleiden bei Routinevorgängen weder erforderlich noch gerechtfertigt. Die Regelungen wurden vor Jahrzehnten und unter anderen Gegebenheiten eingeführt. Sie bedürfen dringend einer Reform.


Dieses Vorgehen schreckt potenziell Interessierte am Wehrdienst ab, denen ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung wichtig ist. Da eine Dienstvorschrift von außen juristisch nicht angegriffen werden kann, hat die Bundeswehr regelrecht einen Freifahrtschein im Umgang mit den Betroffenen.


Wie von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages Dzienus, Dr. Gumnior, Lucks, Roth, Rüffer und Wagner im Rahmen einer persönlichen Erklärung zum WDModG vom 05.12.2025 kritisiert, ist die Genitaluntersuchung „medizinisch weitgehend wirkungslos“ und ihre „entwürdigende Wirkung hingegen offenkundig“ (Plenarprotokoll 21/48 vom 05.12.2025, Blatt 5711, S. 105)

Aktuelles

25.03.2026

Bericht bei MDR Aktuell mit dem Titel: "Musterung: Keine freie Arztwahl bei Eierkontrollgriff"

12.03.2026

Interview in der Berliner Morgenpost, im Hamburger Abendblatt, in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) und in der Braunschweiger Zeitung mit dem Titel: "Experten warnen vor "Eierkontrollgriff" beim Wehrdienst - "schamverletzende Praxis"

12.03.2026

Bericht im Stern: Urologie-Professor sieht keine Notwendigkeit zur Durchführung der Genitaluntersuchung zur Feststellung der Wehrtauglichkeit

13.02.2026

Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, unterstützt meine Initiative. 

10.02.2026

Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, teilt mir mit, dass eine verpflichtende Musterung zwingend moderne, angemessene und gerechte Musterungskriterien benötigt.

05.02.2026

Daniel Baldy (SPD), MdB, teilt mir mit, dass Fragen der körperlichen Selbstbestimmung und des Schutzes der Intimsphäre dabei besondere Aufmerksamkeit verdienen.

24.01.2026

Ein Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Urologie teilt mir mit, dass er meine Kritik an der Musterungspraxis gut nachvollziehen kann und die Rahmenbedingungen ihrer Durchführung diskutiert werden sollten.

22.01.2026

Das Büro des Wehrbeauftragten Henning Otte (CDU) bringt meine Petition in den Deutschen Bundestag ein.

19.12.2025

Der Wehrbeauftragte Henning Otte (CDU) teilt mir mit, dass auch er "Optimierungsmöglichkeiten" sieht.

16.12.2025

Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, teilt mir mit, dass ein vollständiges Entkleiden oder Genitaluntersuchungen ohne klare medizinische Notwendigkeit nicht zu einem modernen, freiwilligen Wehrdienst passen.

05.12.2025

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages Dzienus, Dr. Gumnior, Lucks, Roth, Rüffer und Wagner kritisieren die Genitaluntersuchung als „medizinisch weitgehend wirkungslos“ und halte ihre „entwürdigende Wirkung" fest. 

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