
Auf Empfehlung des Büros unseres Wehrbeauftragten Henning Otte (CDU) habe ich am 22.01.2026 eine Petition zur Abschaffung der routinemäßigen Begutachtung des Genitalbereichs in den Deutschen Bundestag eingereicht.
In meiner täglichen Arbeit und in den Gesprächen mit jungen Leuten merke ich, eine Sache erzeugt Sorgen und Wut: Das neue Wehrdienstgesetz. Es sieht zwar vorerst keine Wehrpflicht vor, spricht jedoch von einer Musterungspflicht. Moment, Musterung? Das hatten wir doch schonmal - bis 2011. Auch wenn knapp 15 Jahre vergangen sind, fordert die Bundeswehr eine fragwürdige und öffentlich scharf kritisierte Praxis weiter ein: Jeder muss sich einmal komplett nackt vor zwei Personen ausziehen und seinen Genital- und Analbereich begutachten lassen.
Alle 18-Jährigen Männer werden künftig auch gegen ihren Willen gemustert. Bei der ärztlichen Untersuchung dürfen sie die meiste Zeit nur in Unterwäsche bekleidet sein. Für die standardmäßige Begutachtung der Genital- und Analregion müssen sie sich vollständig nackt entkleiden: Der Analbereich wird inspiziert (Dienstvorschrift A1-831/0-4000 Nr. 2083), der Genitalbereich inspiziert und abgetastet (Dienstvorschrift A1-831/0-4000 Nr. 2078-2082). Laut Bundeswehr-Zahlen sind 99,5% der Begutachtungen des Genitalbereichs unauffällig.
Diese Vorgehen wird von keiner medizinischen Leitlinie gedeckt! Dennoch ist diese Begutachtung für alle Pflicht - auch für diejenige, die vorab im Fragebogen ihr Interesse verneinen. In diesen Fällen werden nach aktuellen Recht die Daten lediglich erhoben, um sie direkt zu archivieren.
In einem Pflichtsetting stellt die Begutachtung der Genital- und Analregion einen erheblichen Eingriff in den Intimbereich und in das Recht auf körperliche Selbstbestimmung dar. Sie ist medizinisch nicht evident und birgt Potenzial für Schamverletzung und Demütigung.
Ich trete für unsere junge Generation ein und fordere keine staatlich angeordneten Über- und Eingriffe in den Intimbereich!
Die Forderung
Transparente Aufklärung: Verpflichtender Hinweis in der Ladung zur Musterung: Jeder kann die ärztliche Untersuchung vollständig oder teilweise verweigern. Dann ist nach Augenschein und Aktenlage zu entscheiden (Dienstvorschrit A1-831/0-4000 S. 98 Nr. 7010).
Mitbestimmung der Betroffenen: Jeder entscheidet im Vorfeld frei, welchen Untersuchungen er zustimmt und welche er ablehnt. Hierüber hat die Bundeswehr vorab Auskunft einzuholen.
Wahrung der Intimsphäre: Abschaffung der routinemäßigen Genital- und Analbegutachtung (Dienstvorschrit A1-831/0-4000 S. 30f. Nr. 2078-2084). Der Zusammenhang zur Feststellung der Wehrtauglichkeit ist fraglich, die medizinische Notwendigkeit nicht vorhanden.
Kein unnötiges Entkleiden: Alle Begutachtungsschritte finden in bequemer Sportkleidung statt; kein Wiegen in Unterwäsche.
Auf einen Blick
Genital- und Analuntersuchungen in der zivilen Praxis sind per se nicht schamverletzend, das problem entsteht vielmehr durch die besonderen Bedingungen der wehrmedizinischen Begutachtung:
Pflichtbegutachtung: Bußgeld bei Nichterscheinen
Machtgefälle: Begutachtungssituation mit zwei Untersuchern und vollständig entkleidetem Körper
Vollständige Nacktheit: Untersuchung am zeitweise komplett nackten Körper
6-Augen-Prinzip: Keine freie Arztwahl und verpflichtende Anwesenheit einer (i.d.R. andersgeschlechtlichen) Assistenzkraft
Reihenbegutachtung: Keine Möglichkeit zum Vertrauensaufbau
Dieses Vorgehen steht im klaren Widerspruch zu den Standards der ambulanten medizinischen Praxis. Hier würden wir Vorsorgeuntersuchungen unter oben genannten Bedingungen kaum akzeptieren.
Junge Männer haben kein besonderes Risiko für Erkrankungen im Genital- oder Analbereich, weshalb die urologische Vorsorge erst mit 45 Jahren, die proktologische Vorsorge mit 50 Jahren beginnt (Techniker Krankenkasse). In der Altersgruppe der 15- bis 70-Jährigen haben die musterungspflichtigen Männer die niedrigsten Erkrankungsraten für Hodenkrebs (RKI S. 97 Abb. 3.23.2.). Eine von außen aufgezwungene Untersuchung ist unverhältnismäßig und medizinisch nicht zu rechtfertigen. Die urologischen S3-Leitlinie spricht sich klar gegen ein anlassloses Screening aus (Leitlinien S. 26 Nr. 4.5).

Aktuelles
25.03.2026
Bericht bei MDR Aktuell mit dem Titel: "Musterung: Keine freie Arztwahl bei Eierkontrollgriff"
12.03.2026
Interview in der Berliner Morgenpost, im Hamburger Abendblatt, in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) und in der Braunschweiger Zeitung mit dem Titel: "Experten warnen vor "Eierkontrollgriff" beim Wehrdienst - "schamverletzende Praxis"
12.03.2026
Bericht im Stern: Urologie-Professor sieht keine Notwendigkeit zur Durchführung der Genitaluntersuchung zur Feststellung der Wehrtauglichkeit
13.02.2026
Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, unterstützt meine Initiative.
10.02.2026
Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, teilt mir mit, dass eine verpflichtende Musterung zwingend moderne, angemessene und gerechte Musterungskriterien benötigt.
05.02.2026
Daniel Baldy (SPD), MdB, teilt mir mit, dass Fragen der körperlichen Selbstbestimmung und des Schutzes der Intimsphäre dabei besondere Aufmerksamkeit verdient.
24.01.2026
Ein Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Urolgoie teilt mir mit, dass er meine Kritik an der Musterungspraxis gut nachvollziehen kann und die Rahmenbedingungen ihrer Durchführung diskutiert werden sollten.
22.01.2026
Das Büro des Wehrbeauftragten Henning Otte (CDU) bringt meine Petition in den Deutschen Bundestag ein.
19.12.2025
Der Wehrbeauftragte Henning Otte (CDU) teilt mir mit, dass auch er "Optimierungsmöglichkeiten" sieht.
16.12.2025
Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, teilt mir mit, dass ein vollständiges Entkleiden oder Genitaluntersuchungen ohne klare medizinische Notwendigkeit nicht zu einem modernen, freiwilligen Wehrdienst passen.
05.12.2025
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages Dzienus, Dr. Gumnior, Lucks, Roth, Rüffer und Wagner kritisieren die Genitaluntersuchung als „medizinisch weitgehend wirkungslos“ und halte ihre „entwürdigende Wirkung" fest.
Begründung der Petition
1. Mangelnde medizinische Notwendigkeit
Bei der Musterung sind nur "solche Untersuchungen vorzunehmen, die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft für die Beurteilung der Tauglichkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst notwendig […] sind“ (§ 17 Abs. 4 S. 2 WPflG). Untersuchungen zur Vorsorge sind gesetzlich nicht gedeckt.
Die Dienstvorschriften führen folgende Untersuchungsgründe auf, die zur Tauglichkeitsbestimmung fragwürdig erscheinen:
- Analuntersuchung: Inspektion u.a. auf Narben, Hämorrhoiden, Fisteln, Fissuren, Papeln und Geschwüre (Dienstvorschrift Nr. 2083)
- Genitaluntersuchung: Ausschluss von z.B. Hodentumoren, Parasitenbefall, Varikozelen oder endokrinen Störungen (Dienstvorschrift Nr. 2079).
Die medizinische Fachwelt lehnt anlasslose Untersuchungen im Genitalbereich ab:
Widerspruch zu medizinischen Leitlinien: In der urologischen S3-Leitlinie heißt es: „Ein allgemeines Screening [...] soll nicht durchgeführt werden“ (S3-Leitlinie S. 26 Nr. 4.5). Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum sieht keine Evidenz (Quelle).
Extrem seltene Erkrankung: Hodenkrebs ist bei 18-Jährigen eine extrem seltene Erkrankung: Nur 4 von 100.000 Personen erkranken (Robert Koch Institut, S. 97 Abb. 3.23.2). Vorsorgeprogramme bestehen daher bewusst nicht. Obwohl 35-Jährige eine um den Faktor 6 erhöhte Fallzahl haben, findet beim freiwilligen Check mit 35 Jahren bewusst keine Genitaluntersuchung statt.
Ausreichende Alternativen: Auffälligkeiten im Genitalbereich werden i.d.R. bereits bei U-/J-Untersuchungen oder selbst erkannt. Eine Anamnese ist ausreichend.
Schnell-Inderst u.a. (2021) halten fest: „Ein weiteres Problem stellen bei einer gezielten Untersuchung der Hoden [...] oft nicht behandlungsbedürftige Nebenbefunde wie Varikozelen, Hydrozelen, Zysten, usw. dar. Sie können die Betroffenen beunruhigen und eine weitere Abklärung führt zum unnötigen Verbrauch medizinischer Ressourcen. [...] Aus ethischer Sicht kann eine allgemeine Hodenkrebsfrüherkennung [...] angesichts des geringen theoretischen Nutzens [...] nicht empfohlen werden (S. 237).
2. Verletzung der Intimsphäre
Die Musterung ist von einem starken Machtgefälle geprägt. Es handelt sich um eine Begutachtungssituation mit starkem Stressempfinden der Gemusterten. Die Entscheidung der Musterungsärztinnen und -ärzten hat erhebliche Auswirkung auf die individuelle Lebensplanung.
Das Musterungspersonal weist zwar auf den Ablauf der Ganzkörper- und Genitaluntersuchung hin, holt jedoch keine exlizite Zustimmung ein. Die Gemusterten müssten von sich aus widersprechen und einer erneuten Belehrung auf Duldungspflicht widerstehen. In einer staatlich angeordneten Pflichtsituation mit asymmetrischer Machtverteilung fühlen sich viele junge Männer in ihrer Entscheidung nicht frei und geben vorschnell - nicht zuletzt aufgrund ihres jungen Alters und den autoritären Strukturen der Bundeswehr - dem Druck der Musterungssituation nach - auch um negative Auswirkungen zu vermeiden.
Erschwerend kommt hinzu:
Keine freie Arztwahl: Im Gegensatz zum ambulanten Bereich besteht keine freie Wahl des medizinischen Personals. Dies verstärkt das Gefühl des Ausgeliefertseins. Einer Geschlechterpräferenz kann i.d.R. nicht berücksichtigt werden.
6-Augen-Prinzip: Sie dient dem Schutz des Personals, verstärkt das Schamgefühl aber erheblich. Aufgrund des geringen Anteils männlicher Assistenzkräfte erfolgt die Entblößung des Genitals häufig vor ein bis zwei weiblichen Personen.
Veraltetes Neutralitätsverständnis: 2008 hielt die damalige Bundesregierung fest: Die „ärztliche Qualifikation vermittelt eine geschlechtliche Neutralität“ (Deutscher Bundestag 16/11134 vom 01.12.2008, S. 6 Nr. 8). Dies verkennt die subjektive Wahrnehmung der Betroffenen. Eine aufgezwungene Entblößung wird nicht dadurch neutral, dass sie vor medizinischem Personal durchgeführt wird.
3. Mangelnde Verhältnismäßigkeit bei Routinevorgängen - Beispiel Wiegen
Bereits das Wiegen erfolgt standardmäßig in Unterwäsche (Dienstvorschrift Nr. 2045). Wir fordern:
Ausnahme statt Regel: Das Wiegen in Unterwäsche sollte der Ausnahmefall sein.
Relevanz nur bei Grenzwerten: Es bestehen keine triftigen Gründe gegen das routinemäßige Wiegen in vollständiger Bekleidung.
4. Entwicklung der Dienstvorschrift A1-831/0-4000 von 2019 zu 2024
Die 2024 durchgeführte planmäßige Überarbeitung der Dienstvorschrift suggeriert eine Modernisierung (vorwiegend Inspektion des Penis und Palpation der Hoden). Die erhebliche Eingriffstiefe in den schutzbedürftigen Intimbereich bleibt jedoch bestehen. Die Dienstvorschrift gilt nun bis 22.01.2029.

Zusammenfassung
Für eine zeitgemäße Feststellung der Wehrtauglichkeit sind Eingriffe in den Genital- und Analbereich oder ein unnötiges Entkleidung bei Routinevorgängen weder erforderlich noch gerechtfertigt. Die Regelungen wurden vor Jahrzehnten und unter anderen Gegebenheiten eingeführt. Sie bedürfen dringend einer Reform.
Wie von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages Dzienus, Dr. Gumnior, Lucks, Roth, Rüffer und Wagner im Rahmen einer persönlichen Erklärung zum WDModG vom 05.12.2025 kritisiert, ist die Genitaluntersuchung „medizinisch weitgehend wirkungslos“ und ihre „entwürdigende Wirkung hingegen offenkundig“ (Plenarprotokoll 21/48 vom 05.12.2025, Blatt 5711, S. 105)