
"Genitalorgane sind vorwiegend inspektorisch, Mammae (= Brust) und Hoden auch palpatorisch zu untersuchen."
Dienstvorschrift zur Wehrmedizinischen Beguatchtung A1-831/0-4000 Nr. 2078
In einem Pflichtsetting - ohne freie Arztwahl - mit Assistenzkraft - im Umfeld einer Begutachtung in Unterwäche
Warum die Musterung als demütigend und übergriffig empfunden werden kann.

Die Musterung soll feststellen, ob jemand für den Wehrdienst geeignet ist. Doch die aktuelle Praxis steht in der Kritik:
Alle 18-Jährigen werden in einer staatlich angeordneten Begutachtungssituation, in der sie nur in Unterwäsche bekleidet sind, routinemäßig dazu aufgefordert ihr Genital zu entblößen,
- obwohl sich urologische Leitlinien explizit gegen dieses Vorgehen aussprechen und
- diese ein höheres Schadens- als Nutzenpotenzial benennen.
In einem Pflichtsetting, das als Zwang wahrgenommen werden kann, werfen routinemäßige Aufforderung zur Genital- und Analbegutachtung sowie unnötiges Entkleiden für das Wiegen Fragen nach der medizinischen Notwendigkeit, der Verhältnismäßigkeit und dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung auf.
Quelle urologische Leitlinie: S3-Leitlinie zum Hodenkarzonim, S. 25-29
Quelle Genital- & Analbegutachtung: Dienstvorschrift zur wehrmedizinischen Begutachtung A1-831/0-4000 S. 30/31 Nr. 2078-2084
Sondern das Umfeld und die Pflicht zur Begutachtung
Die Musterung ist keine gewöhnliche Untersuchung beim Arzt seines Vertrauens. Jeder 18-Jährige ab Geburtsjahrgang 2008 muss sich im Musterungszentrum einfinden, auch wenn er kein Interesse am Wehrdienst hat.
So heißt es in § 17 Abs. 4 S. 1 WPflG:
"Die Wehrpflichtigen sind vor der Musterungsentscheidung auf ihre geistige und körperliche Tauglichkeit eingehend ärztlich zu untersuchen; sie haben sich dieser Untersuchung zu unterziehen."
Das Vorgehen weicht erheblich von den Standards üblicher Arztbesuche ab. Die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns hält die Rechte der Untersuchten wie folgt fest:
„Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte des Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen. […] Der Arzt achtet das Recht seiner Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln“.
Quelle Wehrpflichtgesetz: § 17 Durchführung der Musterung
Quelle Berufsordnung der Ärzte: Dienstvorschrift zur wehrmedizinischen Begutachtung A1-831/0-4000 S. 30/31 Nr. 2078-208
Starkes Machtgefälle auf Kosten der 18-Jährigen Männer
Genau hier liegt der Kern der Kritik: Eine intime Untersuchung, die in einer normalen medizinischen Behandlungssituation auf freiwilliger Zustimmung und Vertrauen beruht, erhält bei der Musterung einen völlig anderen Charakter. Hier gelten die folgenden verschärften Bedingungen:
Diese besonderen Bedingungen der Musterung bergen erhebliches Potenzial für Demütigung, Schamverletzung und Erniedrigung.
Quelle Reihenuntersuchung: § 17 Abs. 4 S. 2 Durchführung der Musterung
Quelle Genital- & Analbegutachtung: Dienstvorschrift zur wehrmedizinischen Begutachtung A1-831/0-4000 S. 30/31 Nr. 2078-2084
Laut Dienstvorschrift Nr. 2078 sind die Genitalorgane "vorwiegend inspektorisch, Mammae und Hoden auch palpatrisch zu untersuchen."
Demnach wird der Penis visuell begutachtet, die Hoden werden auch berührt. Zu den Hoden führt die Dienstvorschrift in Nr. 2079 weiter aus:
"Bei den Hoden ist auf
Ein Fehlen, Verlagerung und Veränderung der Hoden sowie Veränderungen an Nebenhoden uns Samenträngen (z.B. Geschwülste, Varikozelen, Atrophie),
Anzeichen auf venerische Erkrankungen oder Parasitenbefall sowie
Hinweise auf endokrine Störungen (z.B. Hypogenitalismus) zu achten."
Nach § 17 Abs. 4 S. 2 WPflG sind nur "solche Untersuchungen vorzunehmen, die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft für die Beurteilung der Tauglichkeit (...) notwendig (...) sind."
Vor diesem Hintergrund erscheinen die aufgeführten Gründe höchst fragwürdig, zumal das Fehlen eines Hodens und Verlagerungen wie Hodenhochstand (Diagnose bei U-Untersuchungen im Baby-/Kindesalter) auch durch einfache Befragung zu klären wären. Welcher Einfluss besteht auf die Wehrtauglichkeit?
Quelle notwendige Untersuchungen: § 17 Abs. 4 S. 2 Durchführung der Musterung
Quelle Genital- & Analbegutachtung: Dienstvorschrift zur wehrmedizinischen Begutachtung A1-831/0-4000 S. 30/31 Nr. 2078-2079
Die urologische Fachwelt spricht sich in ihren nationalen und internationalen Leitlinien fest explizit gegen ein Genitalscreening aus. In der S3-Leitlinie zum Hodenkarzinom heißt es:
"Ein allgemeines Screening auf das Vorliegen eines KZT (= Hodenkrebs) soll nicht durchgeführt werden."
Die Leitlinien verweisen sogar auf ein höheres Schadens- als Nutzenpotenzial:
"Auch in internationalen Leitlinien [Alberts et al. 2017; USPSTF 2011] werden Screeningprgramme für Männer nicht empfohlen. Die Mitglieder der U.S. Preventive Service Task Force 2011 begründen dies vor allem mit der geringen Inzidenz des KZT bei guten Behandlungsergegbnissen auch für Patienten die in einem fortgeschrittenen Stadion der Erkrankung diagnostiziert werden. Somit scheint auch theoretisch kein oder allenfalls ein minimaler Nutzen für Männer möglich, während auf der anderen Seite neben dem erheblichen Aufwand auch mögliche Nachteile (falsch-positive Ergebnisse, Ängste der Männer und Schäden durch diagnostische Testverfahren) zu berücksichtigen sind."
Schnell-Inderst u.a. (2021) halten fest:
„Ein weiteres Problem stellen bei einer gezielten Untersuchung der Hoden [...] oft nicht behandlungsbedürftige Nebenbefunde wie Varikozelen, Hydrozelen, Zysten, usw. dar. Sie können die Betroffenen beunruhigen und eine weitere Abklärung führt zum unnötigen Verbrauch medizinischer Ressourcen. [...] Aus ethischer Sicht kann eine allgemeine Hodenkrebsfrüherkennung [...] angesichts des geringen theoretischen Nutzens [...] nicht empfohlen werden"
Das Robert Koch Institut weist für 15- bis 18-Jährige eine Inzidenz für Hodenkrebs von unter 5 auf 100.000 Personen aus. Damit hat diese personengruppe die geringste Inzidenz aller Bevölkerungsgruppen bis 75 Jahre.
Quelle urologische Leitlinie: S3-Leitlinie zum Hodenkarzonim, S. 25-29
Quelle Robert Koch Institut: Krebs in Deutschland S. 97 Abb. 3.23.2
Quelle: Schnell-Inderst: Testicular Cancer Screening, S. 237
Strenge Hierarchien und ein unbedingter Gehorsam in einem abgeschlossenen System wie dem der Bundeswehr seien ein „gefährlicher Nährboden“. Das machten bekannt gewordene Übergriffe – wie kürzlich bei den Fallschirmjägern – immer wieder deutlich. Dort, wo der Staat in dieser Weise in die Intimsphäre junger Menschen eingreift, braucht es transparente Aufklärung, geschützte Rahmenbedingungen und funktionierende Beschwerdestrukturen.
Quelle Berliner Morgenpost: Experten warnen vor Eierkontrollgrif
"Um es ganz deutlich zu sagen, die palpatorische Untersuchung der Hoden ist kein Relikt aus alten Zeiten oder missachtet etwa anerkannte wissenschaftliche Konzepte.
"Wird demnach auf die Untersuchung eines gesamten Organsystems verzichtet, muss billigend in Kauf genommen werden, dass ein Soldat im Rahmen des Dienstes Belastungen ausgesetzt wird, die dann zu einer (weiteren) Schädigung dieses Organsystems oder zur Gefährdung Dritter führen können. Es geht somit nicht darum, an der Untersuchung festzuhalten, sondern darum, ob billigend in Kauf genommen werden kann, dass potentiell nicht für bestimmte Tätigkeiten geeignete Menschen diese im Rahmen des Dienstes ausführen und dadurch geschädigt werden"
"Die Anzahl der Fälle, in denen eine Untersuchung der Genitalregion bei Männern einen Ausschluss von einzelnen oder allen Tätigkeiten nach sich zieht, liegt seit Abschaffung der Wehrplicht relativ stabil bei 0,5%. "
Es bleibt folgende Frage offen und unbeantwortet:
Quelle Persönliche E-Mail-Korrespondenz mit der Bundeswehr vom 28.01.2026 und 03.03.2026
Lesen Sie die Antworten einiger Mitglieder des Bundestages auf die von uns auf abgeordnetenwatch.de vorgetragene Kritik:
Sebastian Hartmann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidiung Frage 1
Sebastian Hartmann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidiung Frage 2
Bernd Rützel, Befürworter des Aufbaues eines Musterungszentrums in Würzburg
Falko Droßmann, der seine eigene Musterung als "furchtbar" bezeichnete
Wir stellen die Pläne zur Feststellung der Wehrtauglichkeit infrage!
Wenn wir mustern, dann müssen wir uns auf das Notwenigste beschränken!
Die standardmäßige Begutachtung des Genital- und Analbereichs muss abgeschafft werden. Sie ist durch eine Anamnese zu ersetzen.
Bereits mit der Ladung muss verständlich erklärt werden, welche Begutachtungsschritte vorgesehen sind und aktiv abgefragt werden, ob man diesen zustimmt.
Die Dienstvorschrift sieht vor, dass bei einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung nach Augenschein und Aktenlage entschieden werden kann. Jeder muss vorab informiert sein, dass er die (gesamte) wehrmedizinische Begutachtung verweigern kann. Hierbei handelt es sich um keine Ordnungswidrigkeit.
Die Begutachtung soll grundsätzlich in bequemer Sportkleidung stattfinden. Auch das Wiegen in Unterwäsche darf kein Standard mehr sein.
Nach der Musterung sollte jeder die Möglichkeit erhalten, den Ablauf unkompliziert zu bewerten und Beschwerden zu äußern.
Die Dienstvorschrift zur Musterung wurde 2024 überarbeitet. Bis 2024 wurde noch explizit auf Vorliegen einer Vorhautverengung begutachtet.
Doch trotz einzelner Änderungen bleibt die Eingriffstiefe in den besonders geschützten Intimbereich bestehen.
Viele der heutigen Regelungen stammen aus einer Zeit, in der die Rahmenbedingungen des Wehrdienstes völlig andere waren.
Was damals als selbstverständlich galt, muss heute neu bewertet werden.
Denn eine zeitgemäße Wehrtauglichkeitsprüfung sollte sich an einem einfachen Grundsatz orientieren:
Am 22. Januar 2026 haben wir auf Empfehlung des Büros des Wehrbeauftragten Henning Otte (CDU) eine Petition zur Verbesserung der Musterungsbedingungen beim Deutschen Bundestag eingereicht.
Dienstvorschrift A1-831/0-4000
Dokument bei FragDenStaat →
Wehrpflichtgesetz – § 17
Gesetzestext →
Berufsordnung für die Ärzte Bayerns
Berufsordnung →
S3-Leitlinie Hodentumoren
Leitlinie →
Deutsches Krebsforschungszentrum – Hodenkrebs-Screening
Informationen des Krebsinformationsdienstes →
Robert Koch-Institut – Krebs in Deutschland 2025
Bericht →
Deutscher Bundestag – Drucksache 16/14064
Dokument →
Plenarprotokoll 21/48 vom 05.12.2025
Dokument →

Aktuelles
25.03.2026
Bericht bei MDR Aktuell mit dem Titel: "Musterung: Keine freie Arztwahl bei Eierkontrollgriff"
12.03.2026
Interview in der Berliner Morgenpost, im Hamburger Abendblatt, in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) und in der Braunschweiger Zeitung mit dem Titel: "Experten warnen vor "Eierkontrollgriff" beim Wehrdienst - "schamverletzende Praxis"
12.03.2026
Bericht im Stern: Urologie-Professor sieht keine Notwendigkeit zur Durchführung der Genitaluntersuchung zur Feststellung der Wehrtauglichkeit
13.02.2026
Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, unterstützt meine Initiative.
10.02.2026
Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, teilt mir mit, dass eine verpflichtende Musterung zwingend moderne, angemessene und gerechte Musterungskriterien benötigt.
05.02.2026
Daniel Baldy (SPD), MdB, teilt mir mit, dass Fragen der körperlichen Selbstbestimmung und des Schutzes der Intimsphäre dabei besondere Aufmerksamkeit verdienen.
24.01.2026
Ein Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Urologie teilt mir mit, dass er meine Kritik an der Musterungspraxis gut nachvollziehen kann und die Rahmenbedingungen ihrer Durchführung diskutiert werden sollten.
22.01.2026
Das Büro des Wehrbeauftragten Henning Otte (CDU) bringt meine Petition in den Deutschen Bundestag ein.
19.12.2025
Der Wehrbeauftragte Henning Otte (CDU) teilt mir mit, dass auch er "Optimierungsmöglichkeiten" sieht.
16.12.2025
Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, teilt mir mit, dass ein vollständiges Entkleiden oder Genitaluntersuchungen ohne klare medizinische Notwendigkeit nicht zu einem modernen, freiwilligen Wehrdienst passen.
05.12.2025
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages Dzienus, Dr. Gumnior, Lucks, Roth, Rüffer und Wagner kritisieren die Genitaluntersuchung als „medizinisch weitgehend wirkungslos“ und halte ihre „entwürdigende Wirkung" fest.